Goellner Ghostwriting - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Datenschutz der Auftragsabwicklung
Wir verpflichten uns gemäß unserer Datenschutzbestimmungen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und löschen die hier angefertigten Texte 4 Tage nach Abschluss des Projekts.
2. Honorierung
Das Honorar wird durch ein individuelles Angebot vereinbart. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Seitenhonorars auf Basis einer Layout-Seite stattfindet, welche gemäß wissenschaftlichem Standard im Schriftgrad Arial, Größe 12 bei 1,5 zeiligem Zeilenabstand erstellt wird.
3. Zahlungsweise
Das vereinbarte Honorar ist im Voraus zu entrichten. Teilzahlungen können in Kombination mit Teillieferungen im Voraus vereinbart werden. Durch Zahlung des vollständigen Honorars erhält der Kunde das Nutzungsrecht an dem Manuskript.
4. Korrekturen und Änderungsfristen
Nach Erstellung des Manuskriptes und bei Teillieferungen nach Eingang der Teillieferung können Korrekturwünsche in Anspruch genommen werden. Diese Korrekturwünsche sind spätestens bis vier Tage nach Textlieferung zu übermitteln. Dafür sind genaue Textkennzeichnungen und detaillierte Angaben Bedingung. Für die Umsetzung der Wünsche gelten wissenschaftliche Maßstäbe als Entscheidungskriterium, die Entscheidung verbleibt beim Autor. Mit Ablauf der Frist gilt das Manuskript als angenommen. Erfolgt der Zahlungseingang des Kunden verspätet und resultiert daraus ein späterer Liefertermin als der vereinbarte Termin, so beginnt die Frist dennoch mit dem im Vorfeld vereinbarten Termin. Diese Regelung soll die nachfolgenden Projekte zeitlich schützen und dient somit den Kundeninteressen. Wünscht der Kunde eine sofortige Löschung des Projekts nach Auslieferung, wird diesem Wunsch selbstverständlich entsprochen. In diesem Fall verfällt die Frist der Korrekturwünsche jedoch, da wir eventuelle Veränderungen des Manuskripts nicht mehr nachhalten können. Bitte geben Sie vor Vergabe des Auftrags Ihre gewünschte Zitationsweise für die Quellenführung und das Literaturverzeichnis verbindlich an. Nachträgliche Änderungen der Zitationsweise werden von uns ausgeschlossen, um die Zeitfenster der nachfolgenden Projekte zu schützen.
5. Garantie
Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis nach BGB (Auftrag im Rahmen eines Rates bzw. Empfehlung). Eine Erfolgsgarantie ist damit ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Arbeiten nicht um Werke im Sinne der §§ 635ff BGB handelt. Der Autor verpflichtet sich sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
6. Verwendungsrechte
Durch Zahlung des vollständigen Honorars erhält der Kunde das Nutzungsrecht an dem Manuskript. Für den Fall, dass der Kunde die aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Manuskripte für prüfungsrelevante universitäre Zwecke textgleich verwendet, wird hier aufgrund der etwaigen strafrechtlichen Relevanz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nicht textgleich verwendet werden dürfen: Die Manuskripte sind als individuell angefertigte Mustervorlagen zu betrachten. Das Manuskript darf in diesem Zusammenhang nicht als eigene Arbeit deklariert werden.
7. Pflichtverletzung
Verletzt der Kunde die AGB oder begründet einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Punkt 6. Verwendungsrechte, wird die Tätigkeit abgebrochen. Es besteht kein Anspruch auf Honorarrückerstattung oder ein Schadensersatzanspruch auf Seiten des Kunden. Bei Fristversäumnis hat der Auftraggeber nach einer angemessenen Fristsetzung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten.
8. Geltung einzelner Klauseln
Sollten einzelne Vereinbarungen unwirksam sein, bleiben die anderen Vereinbarung davon unberührt.
9. Lieferung
Das Manuskript wird zum Liefertermin per E-Mail im Format doc oder docx übermittelt. Für die Lieferung ist der Zahlungseingang Voraussetzung. Die Lieferung gilt mit der Versendung als erfolgt. Technische Probleme bei der Annahme liegen in der Verantwortung des Kunden. Selbstverständlich kann die Lieferung bei technischen Schwierigkeiten wiederholt werden.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wuppertal.
11. Grundgebühren aus Exposees sind nach Absprache anrechnungsfähig, wenn der Gesamtauftrag oder ein Auftragsvolumen über 40 Seiten daraus resultieren. Für diese Regelung ist das Zustandekommen eines Auftrags über 40 Seiten durch die übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragspartner notwendig. Bitte vergeben Sie den anrechnungsfähigen Folgeauftrag binnen einer Woche nach Erhalt des Exposees, um sicherzustellen, dass der Folgeauftrag auch angenommen werden kann.
13. Weder für den Auftraggeber noch für den Auftragnehmer resultieren aus einem Auftragsschritt (z. B. einer Teillieferung oder einem Exposee) fortführende Verpflichtungen der weiteren Zusammenarbeit.
14. Disclaimer – Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte
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Stand 25.05.2018